25. Liechtensteinische Industrie-, Handels- und Gewerbeausstellung
„*“ zeigt erforderliche Felder an
Die genannte Firma meldet sich unter ausdrücklicher Anerkennung des Ausstellungsreglements zur Teilnahme an:
Bei einer Standhöhe über 250 cm und einer Bodenlast über 200 kg/m2 können Mehrkosten entstehen.
CHF 450.– Reinigung des Messegeländes, Heizung/Lüftung der Hallen, Eintrag in der Messezeitung und auf der Webseite, WLAN-Zugang. NEU: Eintrag auf der LIHGA Map und Social Media (siehe dazu Punkt 1.5. des Ausstellungsreglements)
Bitte berechnen Sie Ihren Licht- und Kraftbedarf genau, damit Netzunterbrüche verhindert werden können. Die Messeleitung kann für Netzunterbrüche nicht haftbar gemacht werden. Eventuelle Mehrleistungen, die auf dem Anmeldeformular nicht angegeben sind, werden nur zum Teil berücksichtigt und in Rechnung gestellt.
Berechnung
Die Watt-Angaben sind auf den Glühbirnen sowie Geräten ersichtlich
Regiestunde Elektromonteur à CHF 150.–
Erhöhter Strombedarf kann bei unserem Dienstleistungspartner nach Aufwand bestellt werden.
Eigenes Tableau: Bei Verwendung eines eigenen Tableaus muss die entsprechende Steckdose (siehe Illustration) bestellt werden. Bei Unklarheiten zu Ihren eigenen Verdrahtungsmaterialien wenden Sie sich bitte an die Messeleitung.
Regiestunde Sanitär à CHF 150.–
Auf dem Gelände ist kostenloses WLAN vorhanden. Zusätzlich kann ein Kabel-Internetanschluss bestellt werden.
Pro Werbefläche - 1 Ausstellerausw. kostenlos
Pro Standfläche bis 15m2 - 2 Ausstellerausw. kostenlos
Pro Standfläche bis 24m2 - 4 Ausstellerausw. kostenlos
Pro Standfläche 25 bis 50m2 - 6 Ausstellerausw. kostenlos
Pro Standfläche über 50m2 - nach Absprache
Ausstellerausweise sind nicht übertragbar
Sie können Ihre Kunden bzw. Gäste mit Eintrittsgutscheinen zu einem reduzierten Preis einladen. Dabei werden Ihnen nur die tatsächlich eingelösten Gutscheine nach der LIHGA zum Preis von CHF 12.– (offizieller Eintrittspreis CHF 15.–) in Rechnung gestellt. Die Gutscheine sind nur während den Messe-Öffnungszeiten einlösbar. Alle Preise exkl. Mwst. Auf Wunsch erhalten Sie nach der Messe alle eingelösten Gutscheine für Ihre Auswertung. Die Eintrittsgutscheine müssen bis SPÄTESTENS 01. JUNI 2026 bestellt werden.
Neu gibt es die Eintrittsgutscheine nicht nur gedruckt, sondern auch elektronisch. D.h. Sie können die Gutscheine zukünftig auch per E-Mail an Ihre Kunden bzw. Gäste versenden. Bitte geben Sie bei der Anmeldung an, ob Sie digitale oder gedruckte Gutscheine bestellen möchten.
Standsskizze mit genauer Massangabe und Massstab. Bitte kennzeichnen Sie die Lage Ihres Standes durch Angaben der Nachbarstände, Besuchergänge oder Halleneingänge. Bitte tragen Sie die gewünschten Standorte und Anschlüsse ein. Bitte zeichnen Sie eine Standskizze inklusive Ihrer Anschlüsse und der Trennwände.
Sämtliche Kosten sind innerhalb der gesetzten Zahlungsfrist zu begleichen. Die Schlussrechnung (z.B. Strom, Wasser, Gutscheine, etc.) erfolgt nach der Messe. Bei Rücktritt vom Vertrag werden 50% der Standmiete fällig. Ab 12 Wochen vor dem Veranstaltungstermin ist die gesamte Summe fällig.
Die Standeinteilung erfolgt durch die Messeorganisation. Wünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Änderungen bei der Anzahl Quadratmeter und/oder der Standform können vorkommen. Es besteht kein Anspruch auf Zuteilung eines an einer früheren Ausstellung innegehabten Platzes. Die definitive Standeinteilung erhalten Sie nach Abschluss der gesamten Planungsarbeit.
Die Versicherung ist Sache des Ausstellers (siehe Punkt 4. des Ausstellungsreglements).
Veranstaltungen wie Kunden-Apéros oder ähnliches im eigenen Stand müssen bei der Messeleitung vorab schriftlich angefragt werden. Die Messeleitung behält sich das Recht vor, die Anträge abzulehnen, wenn die Veranstaltung negativen Einfluss auf die anderen Aussteller (Beschallung) oder den Besucherfluss (Gäste ausserhalb der Standfläche) hat. Veranstaltungen vor Messeöffnungszeiten werden in der Regel immer bewilligt.
Sämtliche Preise verstehen sich exkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die Messeorganisation darf die Adressen der Aussteller nur an Dienstleistungspartner weitergeben, die in Zusammenhang mit der LIHGA stehen. Der Aussteller bestätigt mit seiner Unterschrift, das Ausstellungsreglement unter www.lihga.li heruntergeladen und zur Kenntnis genommen zu haben. Er erklärt das Ausstellungsreglement zum integrierenden Bestandteil des vorliegenden Vertrages. Der Vertrag ist erst zu Stande gekommen, wenn die Messeleitung den Erhalt der Anmeldung bestätigt hat.